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   VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17   

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https://dejure.org/2017,54763
VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17 (https://dejure.org/2017,54763)
VG Halle, Entscheidung vom 24.11.2017 - 6 A 44/17 (https://dejure.org/2017,54763)
VG Halle, Entscheidung vom 24. November 2017 - 6 A 44/17 (https://dejure.org/2017,54763)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.12.2012 - C-364/11

    Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen,

    Auszug aus VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17
    Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) Satz 2 der Anerkennungsrichtlinie ist dahingehend auszulegen, dass dann, wenn die zuständigen Behörden des für die Prüfung des Asylantrags zuständigen Mitgliedstaates festgestellt haben, dass die Voraussetzung, dass der Schutz oder Bestand durch dieses Hilfswerks nicht länger gewährt wird, beim Antragsteller erfüllt ist, der Umstand, dass er "ipso facto den Schutz dieser Richtlinie [genießt]", für ihn die Anerkennung als Flüchtling im Sinne von Art. 2 Buchst. c) der Anerkennungsrichtlinie und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft von Rechts wegen durch diesen Mitgliedstaat nach sich zieht, sofern er nicht von den Ausschlusstatbeständen nach Art. 12 Abs. 1 Buchst. b) oder Abs. 2 und 3 der Richtlinie erfasst wird (vgl. EuGH [GrK], Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-364/11 -, zit. nach juris Rdn. 71 ff. und Tenor zu 2.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17

    Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus

    Auszug aus VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17
    Dies belegt letztlich auch der Umstand, dass ihr durch das Bundesamt wegen der allgemeinen Lage in Syrien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist (vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21 September 2017 - 2 A 447/17 -, zit. nach juris Rdn. 24; VGH BW, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 -, zit. nach juris; VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2017 - 5 K 1174/16 -, Rdn. 17).
  • OVG Saarland, 21.09.2017 - 2 A 447/17

    Flüchtlingseigenschaft staatenloser palästinensischer Flüchtlinge mit

    Auszug aus VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17
    Dies belegt letztlich auch der Umstand, dass ihr durch das Bundesamt wegen der allgemeinen Lage in Syrien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist (vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21 September 2017 - 2 A 447/17 -, zit. nach juris Rdn. 24; VGH BW, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 -, zit. nach juris; VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2017 - 5 K 1174/16 -, Rdn. 17).
  • VG Lüneburg, 13.11.2017 - 4 A 355/17

    Asyl; Palästinenser; Syrien; UNRWA

    Auszug aus VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17
    Als staatenlose Palästinenserin, die - wie sich aus dem von ihr vorgelegten "Family Registration Certificate" und der "Family Registration Card" ergibt - gemeinsam mit ihrer Familie bei der UNRWA förmlich registriert ist und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Flüchtlingslager Yarmouk hatte, in dem das Hilfswerk tätig war, hat die Klägerin dessen Schutz genossen, so dass sie ursprünglich unter den Ausschlusstatbestand des § 3 Abs. 3 Satz 1 AsylG bzw. Art. 12 Abs. 1 Buchst. a) Satz 1 der Anerkennungsrichtlinie fiel (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 13. November 2017 - 4 A 355/17 -, zit. nach juris Rdn. 28 mwN.).
  • VG Bremen, 17.05.2017 - 5 K 1174/16
    Auszug aus VG Halle, 24.11.2017 - 6 A 44/17
    Dies belegt letztlich auch der Umstand, dass ihr durch das Bundesamt wegen der allgemeinen Lage in Syrien der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist (vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 21 September 2017 - 2 A 447/17 -, zit. nach juris Rdn. 24; VGH BW, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 -, zit. nach juris; VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 17. Mai 2017 - 5 K 1174/16 -, Rdn. 17).
  • VG Hannover, 28.06.2018 - 15 A 1089/17

    Ipso facto-Flüchtling; staatenloser Palästinenser aus Syrien; UNRWA; Yarmouk

    Hinsichtlich der noch existenten Lager in anderen Teilen des Landes ist angesichts der Bürgerkriegslage auszuschließen, dass es der minderjährigen Klägerin möglich gewesen wäre, diese sicher zu erreichen, um dort den Schutz der UNRWA in Anspruch zu nehmen (vgl. auch VG Halle (Saale), Urteil vom 24.11.2017 - 6 A 44/17 -, juris, Rn. 20).
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